Chr. Hansen Alert

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter von Chr. Hansen haben Sie die Verantwortung, sich zu Wort zu melden, wenn Sie von einem Verstoß gegen Chr. Hansens Richtlinien oder geltendes Recht hören oder einen solchen Verstoß beobachten. Wir ermutigen auch Dritte, derartige Bedenken über Chr. Hansen Alert zu melden.

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Wie können Sie Ihre Bedenken melden?

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter können Sie Ihr Anliegen Ihrem Vorgesetzten oder zuständigen unterstützenden Funktionen wie der lokalen Personalabteilung, dem lokalen Finanzmanager oder Legal Affairs mitteilen oder Sie können sich direkt an den Head of Global Legal Compliance wenden. Sie können auch das Meldeportal Chr. Hansen Alert nutzen. 

Als unternehmensfremde Person können Sie Chr. Hansen Alert nutzen.

Chr. Hansen Alert ist eine Whistleblower-Hotline. Sie ermöglicht es Ihnen, Bedenken oder begründet vermutete Verstöße gegen geltendes Recht oder Chr. Hansens Richtlinien zu melden.

Die Meldehotline wird auf einer sicheren externen Plattform gehostet. Sie können anonym bleiben.

 

 

Was passiert, wenn Sie über Chr. Hansen Alert Ihre Bedenken melden?

Die Meldung wird in der Erfassungsplattform aufgezeichnet. Chr. Hansens Whistleblower-Manager wird die Meldung bewerten und, wenn sie in den Geltungsbereich der Whistleblower-Vorschriften fällt, an die Investigation Group weiterleiten. 

Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung eine Benachrichtigung.

Die Investigation Group befasst sich mit allen gemeldeten Vorfällen und entscheidet über geeignete Maßnahmen.

 

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